Energie: Heizung und Strom

Energie für Wärme (Heizung und Warmwasser) und Strom braucht jeder.
Und jeder sucht wohl nach einem Optimum aus Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit und Ökologie.
Dazu rate ich erst einmal zur objektiven Grundlagen-Literatur:
Desweiteren ist eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale sehr zu empfehlen, zumal es dank staatlicher Förderung fast nichts kostet!
Und es gibt da noch ein paar brauchbare Youtube-Kanäle, die sich mit dem Themenkreis beschäftigen:
Sehr sehenswert sind die Daten des Strom-Energie-Mixes in Deutschland: SMART - Strommarktdaten.

Von Zeit zu Zeit sollte man Strom- und Gas-Tarife vergleichen, um evtl. etwas Geld zu sparen:
finanztip.de - Strompreisvergleich
finanztip.de - Gaspreisvergleich

Heizung

Neue Gas-Therme

Ausgangslage: Unsere Junkers (Junkers KS 15-6 EC/E 23, Nennwärmeleistung 15 kW mit TA21K, 130 Liter Speicher) Gas-Heizung lief dank Ersatzteilversorgung und günstigen Reparaturen 36 Jahre.
Aber ohne neue Ersatzteile kann jeder Ausfall das Ende bedeuten.
Daher musste in 2022 eine neue her!
Zusammenfassung aus oben genannten Heizungs-Ratgebern, Energieberater und Heizungs-Fachbetrieben: Die neue Heizung wird wieder Gas, weil:
Haus ist ein Altbau (50 Jahre alt) mit Heizkörpern, die im Winter eine hohe Vorauftemperatur brauchen. Daher scheidet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe so gut wie aus, weil diese dann ein "Stromfresser" wäre. Grundwasser-WP würde gehen, kostet aber wegen der Bohrungen gleich mal mehr als das doppelte. Für Holz-Pellets ist kein Platz. Solar-Thermie ist unverhältnismäßig teuer und bringt im Winter fast nichts. Da wird das Dach besser mit PV belegt.
Also eine reine Gas-Heizung:
Dass es "keine Handwerker gibt", oder man "kein Angebot bekommt" stimmt in dieser Form nicht.
Allerdings ist es auch nicht ganz einfach, wie meine kleine Statistik zeigt:
15 Betriebe angefragt, 2 verlangen Geld fürs Angebot, 3 erstellen kein Angebot, 4 nehmen Daten auf und schicken dann kein Angebot, aber 6 schicken ein Angebot, davon sind aber nur zwei wirklich vollständig und nur einer hat an alles gedacht.

Die Heizung läuft nun super und ist auch voll in FHEM integriert.
Wieviel Gas durch die neue Technik gespart wird, werde ich in einem Jahr hier berichten...
Aber allein durch die neue Umwälzpumpe mit den einstellbaren Zeiten sollte sich sowohl Strom, als auch Gas sparen lassen.

Dezentrale Wohnraum Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Die Energie-Einsparmöglichkeiten durch richtiges Lüften wird meines Erachtens deutlich unterschätzt.
Vom Autor des Buches Ratgeber "Strom und Wärme" der Verbraucherzentrale habe ich folgende Informationen, um einen Vergleich zwischen "klassischem Stoßlüften" und "Dezentrale Wohnraum Lüftung mit Wärmerückgewinnung" bekommen:
"Ein Raum von ca. 40 qm Wohnfläche braucht bei üblichem Lüften ca. 1.250 kWh/Jahr Lüftungswärme."
Damit konnte ich für einen bei mir verbauten Bayernlüfter mit Wärmerückgewinnung Typ Comfort inkl. Feuchteautomatik folgende Rechnung anstellen:
40	qm Wohnfläche
1250	kWh/Jahr Lüftungswärme
6	Watt maximale Leistung für Lüfter
6	Monate Laufzeit
26	kWh/Jahr für Lüfter
80	Prozent Wärmerückgewinnung
250	kWh/Jahr Lüftungswärme-Verlust durch Lüfter
1000	kWh/Jahr Wärmeeinsparung
13	ct/kWh Gaspreis
130	EUR jährliche Einsparung Gas
32	ct/kWh Strompreis
8	EUR Stromkosten Lüfter
122	EUR jährliche Einsparung
985	EUR Kosten Lüfter inkl. Einbau
8	Jahre Amortisationszeit
Durch Selbstmontage und/oder weiter steigende Gaspreise verkürzt sich die Amortisationszeit auf 3-5 Jahre.
Weitere Vorteile: Man hat immer die richtige/optimale Lüftfeuchtigkeit und immer frische Luft!

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist zumindest eine kritische (!) Überlegung wert als Alternative zur Gasheizung, da es genau dann Wärme und Strom produziert, also im Winter, wenn die PV fast keinen Strom produziert und Wärme benötigt wird.
Sehenswert dazu ist z.B. Deine Photovoltaik #46: Blockheizkraftwerk als lukrative Ergänzung zu PV und Solarthermie, aber bitte auch die Kommentare dazu beachten. Sehr aufschlussreich.
Da ein BHKW idealerweise dauernd läuft, sollte man aber die Wärme und den Strom schon das ganze Jahr über durchgehend benötigen.

Wer sich von den Pressemeldungen zum Gebäude-Energie-Gesetz 2023 in Panik versetzen hat lassen, der sollte sich erst einmal in Ruhe mit den Details beschäftigen und auch dieses Video anschauen: Öl- / Gas Heizungsverbot - Kostengünstige Lösung das GEG einzuhalten (65% EE) - Heiz-Hammer Lösung
Zusätzlich dann noch diese beiden:
Günstige Alternative zu Gas / Öl - Cool & smart heizen mit der Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe)
Klima-Split-Heizung II. - Antworten auf die wichtigsten Fragen + Praxisbericht von Andreas Schmitz

Photovoltaik

Beginnen sollte man mit dem Grundwissen und dazu empfehle ich dieses Buch:
Photovoltaik & Batteriespeicher
Im nächsten Schritt sollte man sich ausrechnen, wieviel kWh pro kWp die geplante Dachfläche hergibt.
Dazu berechnet man die Ertragswerte per PV-GIS - Photovoltaic Geographical Information System.
Da es nicht ganz selbsterklärend ist, kann man diese Anleitung zu Hilfe nehmen.
Als Azimuth wird z.B. das verwendet: Süd-West ist 45 Grad, Nord-Ost ist -135 Grad.
Idealerweise läßt man das PV-GIS die Werte für 1 kWp ausrechnen, weil man diesen Wert dann später auf die geplante Anlage-Größe hochrechnen kann.

Aspekte, die man sich überlegen sollte: Man kann sich auch im Photovoltaikforum Hilfe und Rat suchen.
Aber vorher ist die Lektüre der FAQ und bei Gedanken an Speichersystem beide Einträge in Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter Pflicht.
Gleich den Belegungsplan erstellen anhand: Belegung planen.
Bei einer Anfrage zur Anlagenplanung sollte man gleich diese Daten mitsenden: Dachneigung, Ertragsprognose, Google Luftbild, Maße, Belegungsplan, sonstige Dächer, Garagen, Carports, Foto Zählerschrank.

Firmen und Firmenverzeichnisse:
Auf Youtube gibt es eine gute Folge, in der ganz unterschiedliche PV Anlagen von den Besitzern vorgestell werden:
gewaltig nachhaltig - Deine Photovoltaikanlage
Da findet man eine Menge Inspirationen!
Unabhängige Beratung im Landkreis Fürstenfeldbruck:
Solarberater FFB

Wissen / Technik / Fachbegriffe:
Brandschutz-Abstände:
Man sollte sich vor der Planung der PV-Anlage genau über evtl. einzuhaltende Brandschutz Abstands-Regelungen im jeweiligen Bundesland informieren.
Für Bayern gab es dazu in 2021 eine PV-freundliche Neufassung:
Wortlaut:
5. Dächer, Art. 30 Abs. 5
Die Neufassung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2 ermöglicht einen auf 50 cm verkürzten Abstand von brennbaren Solaranlagen (sowohl thermische Solar- als auch Photovoltaikanlagen) als Dachaufbauten zu Brandwänden und Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Anlagen dachparallel installiert sind; außerdem müssen bei Photovoltaikanlagen alle Seiten der Paneele und die Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Es ist dabei zulässig, brennbare Seiten der Paneele nachträglich mit nichtbrennbaren Baustoffen zu bekleiden. Anlagen, die insgesamt als "nichtbrennbar" nach DIN 4102-1 klassifiziert sind, brauchen wie bisher keinen Abstand zu o.g. Wänden einzuhalten. Alle anderen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen (normal- oder schwer-entflammbar klassifiziert) müssen, wenn sie nicht durch o.g. Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, weiterhin einen Abstand von 1,25 m einhalten. Dies trifft auch auf "schräg zur Dachfläche aufgeständerte" Anlagen zu.

Konkrete Antwort auf meine Anfrage bei Buergerservice@stmb.bayern.de ergab diese Präzisierung:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2022 mit Fragen zu verkürzten
Abständen von Solaranlagen auf Dächern, die wir wie folgt beantworten
können:

Zunächst weisen wir darauf hin, dass die Regelungen der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) zu Solaranlagen für alle Gebäude anzuwenden sind.
Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Genehmigungsfreiheit für das
verfahrensfreie Errichten von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO den Bauherrn nicht von seiner
Verpflichtung, die an diese Anlagen gestellten öffentlich-rechtlichen
Vorschriften einzuhalten.

Bayern hat mit Änderung und Ergänzung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2
Bayerische Bauordnung (BayBO) zum 1. Februar 2021 ermöglicht [anders als
die Musterbauordnung (MBO) es vorsieht], dass unter bestimmten
Voraussetzungen der grundsätzliche Abstand von PV-Elementen von 1,25 m
zur Brandwand (oder Wand anstelle einer Brandwand) unterschritten werden
darf. Gemessen wird der Abstand bis zur Innenseite der Brandwand
bzw. der Wand anstelle einer Brandwand. Für den Abstand zur
Grundstückgrenze, ist die Wandstärke selbst noch hinzuzurechnen,
beispielsweise 1,25 m plus 0,25 m - so dass in diesem Fall der Abstand
von der Solaranlage zur Grundstücksgrenze 1,50 m betragen würde.

Anforderungen an Brandwände ergeben sich aus Art. 28 BayBO. Wann sie
erforderlich werden, ergibt sich aus Art. 28 Absatz 2 BayBO. Brandwände
sind u.a. als Gebäudeabschlusswand erforderlich, wenn diese näher als
2,50 m an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Dies wird in der Regel
bei aneinandergebauten Reihenhäusern jeweils zum benachbarten Gebäude
zutreffen.  Für eine erste Beurteilung ist ein amtlicher Lageplan
(Gebäude mit Grundstücksgrenzen) hilfreich.  An welchen Stellen sich
Brandwände befinden, sollte sich aus den Baugenehmigungsunterlagen
(Brandschutznachweis) ergeben. Entscheidend ist immer, ob es sich um
eine Gebäudeabschlusswand an einer Grundstücksgrenze handelt.  Dies ist
immer dann der Fall, wenn ein Reihenhaus auf einer eigenen
Flurstücknummer steht. Im Gegensatz hierzu gibt es den eher
theoretischen Fall, dass ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten besteht
(optisch ähnlich Reihenhäusern) aber auf einer Flurstücknummer (ein
Grundstück) errichtet wurde, beispielsweise einem 5-Spänner eines
Eigentümers oder nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt - in
diesem Fall sind zwischen den Wohneinheiten tatsächlich nur Trennwände
erforderlich, da es keine Gebäudeabschlusswände zwischen den
Wohneinheiten geben kann, kann in diesem Sonderfall eine Solaranlage
über das gesamte Gebäude angebracht werden.

Für Brandwände bei niedrigeren Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (das
höchstgelegene Geschoss in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, darf
max. bis zu 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel liegen - darunter
fallen beispielsweise Reihenhäuser), sieht die BayBO Erleichterungen
vor, so sind für diese Gebäude als Gebäudeabschlusswand sog. "Wände
anstelle einer Brandwand" (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 BayBO)
zulässig, außerdem müssen diese nur bis unter die Dachhaut geführt
werden, verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren
Baustoffen auszufüllen (Art. 28 Abs. 5 Satz 2 und 3 BayBO).  Für Wände,
die an Stelle von Brandwänden errichtet werden, gelten die Anforderungen
für Brandwände entsprechend (Art. 28 Abs. 11 Bayerische Bauordnung - BayBO).

Photovoltaik-Anlagen fallen unter die Solaranlagen. Nach Art. 30 Abs. 5
BayBO sind u.a. Solaranlagen so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer
nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden
kann. Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden
zulässig sind, müssen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen einen
Mindest-Abstand einhalten, wenn sie nicht durch diese Wände gegen
Brandübertragung geschützt werden. Geschützt würden sie beispielsweise
durch eine über Dach geführte Brandwand, die mindestens eine Höhe
entsprechend der aufgebauten Solaranlage aufweist. Die Regelung in
Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) ermöglicht
geringere Abstände auf Dächern zu Brandwänden, wenn alle Außenseiten
(d. h. Ober- und Unterseiten) der PV-Module und die Unterkonstruktion
(d. h. tragende Konstruktion des Moduls selbst und Montagekonstruktion)
nichtbrennbar nach DIN 4102-4:2016-05 Nr. 4.2.1 (Eigenschaft für diese
Baustoffe) sind; auf eine Klassifizierung der Module insgesamt als
normalentflammbar oder schwerentflammbar kommt es nicht an. Bei einer
Unterseite oder einer Rückseite eines Photovoltaikmoduls, also einer zur
Dachfläche hin orientierten Außenseite des PV-Moduls, handelt es sich
ebenfalls um eine Außenseite, deren Material die Anforderung
"nichtbrennbar" erfüllen muss, um in den Genuss des geringeren Abstands
(0,50 m) zu kommen. Hierunter fallen beispielsweise Glas- oder
Metallplatten, nicht jedoch als brennbar klassifizierte
Kunststoffplatten oder Kunststofffolien. Normalflammbares
Installationsmaterial wie Kabel, Anschlussdosen, Steckermaterialien,
Kabelverlegehilfen, etc. wird in diesem Fall als untergeordnet in der
Betrachtung der Brandübertragungsgefahr angesehen und ist auch bei dem
reduzierten Abstand zulässig. Sogenannte Glas-Glas-Module erfüllen diese
Anforderung. Wir weisen darauf hin, dass das Bauordnungsrecht eine
Klassifizierung nach ICE 61730-2 nicht vorsieht.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Vollzugshinweisen zur BayBO
2021, die auf den Internetseiten des Bauministeriums aufrufbar sind
unter
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php.
Änderungen in 2023:
Gegenüber unserer Antwort vom 16.05.2022 haben sich Änderungen bei der
Regelung in Art. 30 Abs. 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) ergeben: Seit
01.03.2023 beträgt der geforderte Abstand von Solaranlagen auf Dächern
zur Brandwand einheitlich 0,50 m.
 
Es wird nicht mehr nach dem Brandverhalten der Außenseiten unterschieden
– der Abstand von 0,50 m gilt also sowohl für Glas-Glas-Module als auch
für Glas-Folienmodule.

Voraussetzung ist eine dachparallele Installation. Weiterhin kein
Abstand zur Brandwand ist erforderlich, wenn die Brandwand so über Dach
geführt ist, dass die Solaranlage vor Brandüberschlag geschützt ist.

Den aktuellen Text der Bayer. Bauordnung können Sie aufrufen unter
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php.
Weitere Änderungen in 2023, siehe: Vollzugshinweise zu den am 01.07.2023 in Kraft getretenen und am 01.08.2023 in Kraft tretenden Änderungen der Bayerischen Bauordnung.
Antwort meiner Anfrage an buergerservice@stmb.bayern.de:
Bayern hat mit der jüngsten Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
zum 1. August 2023 die Installation von Solaranlagen bzw. PV-Anlagen auf
Dächern von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nochmal erleichtert, so
dass hier keine Abstandsregelungen mehr gelten. Bei klassischen
Reihenhäusern oder Doppelhäusern (Gebäudeklasse 2) werden als
Gebäudeabschlusswände nunmehr „Trennwände“ verlangt, nicht mehr
„Brandwände“ (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 BayBO). Dies hat zur Folge, dass die
Anforderung nach einem Abstand zu Brandwänden oder Wänden anstelle von
Brandwänden (Art. 30 Abs. 5 Satz 2 BayBO) bei den Gebäuden der
Gebäudeklassen 1 und 2 nicht mehr greift und daher ein Anbringen von
Solaranlagen bis zur Grundstückgrenze zulässig ist – auch bei bereits
bestehenden Gebäuden. Da Trennwände mit Solaranlagen überbaut werden
dürfen, sind in Bayern jetzt auch gemeinschaftliche Anlagen mit Nachbarn
möglich.

Ein Gebäude der Gebäudeklasse 2 (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayBO) ist
ein Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (Maß der Fußbodenoberkante des
höchstgelegenen Geschosses mit einem Aufenthaltsraum über Gelände im
Mittel) und

- nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (beispielsweise 2 Wohnungen)
- von insgesamt nicht mehr als 400 m² (Brutto-Grundfläche, aber ohne Kellergeschoss).

Für die Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 ist weiterhin der
erforderliche Abstand von Solaranlagen-Elementen auf Dächern zur
Brandwand oder Wand anstelle einer Brandwand nach Art. 30 Abs. 5 Satz 2
BayBO einzuhalten. Gemessen wird der geforderte Abstand von
beispielsweise 0,50 m bei dachparallel verlegten oder 1,25 m bei
aufgeständerten PV-Elementen bis zur Innenseite der Brandwand; dazu
kommt noch die Wandstärke bis zur Grundstücksgrenze. Ein Hinwegführen
von Solaranlagen über Brandwände ist nicht zulässig.

Auch ist darauf hinzuweisen, dass sich gegebenenfalls aus Vorgaben eines
gültigen Bebauungsplanes oder örtlicher Gestaltungssatzungen weitere
einzuhaltende Anforderungen/Erleichterungen ergeben können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir zu konkreten einzelnen Baumaßnahmen
keine Aussagen treffen können. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an
die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, die über die Kenntnis vor Ort
verfügt und abschließend entscheidet.

Weitere Informationen zum Thema „Bayerische Bauordnung und
Vollzugshinweise“ können Sie im Internet abgerufen unter:
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php
Kosten und Wirtschaftlichkeit:
Steuern:
Steuerung und Optimierung:

Was sollte man nicht vergessen bzw. bedenken:

Zeitlicher Ablauf meiner PV-Anlage:

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