Energie: Heizung und Strom
Energie für Wärme (Heizung und Warmwasser) und Strom braucht
jeder.
Und jeder sucht wohl nach einem Optimum aus Investitionskosten,
Wirtschaftlichkeit und Ökologie.
Dazu rate ich erst einmal zur objektiven Grundlagen-Literatur:
Desweiteren ist eine
Energieberatung durch die Verbraucherzentrale
sehr zu empfehlen, zumal es dank staatlicher Förderung fast nichts
kostet!
Und es gibt da noch ein paar brauchbare Youtube-Kanäle, die sich mit
dem Themenkreis beschäftigen:
Sehr sehenswert sind die Daten des Strom-Energie-Mixes in Deutschland:
SMART -
Strommarktdaten.
Von Zeit zu Zeit sollte man Strom- und Gas-Tarife vergleichen, um
evtl. etwas Geld zu sparen:
finanztip.de - Strompreisvergleich
finanztip.de -
Gaspreisvergleich
Neue Gas-Therme
Ausgangslage: Unsere Junkers (Junkers KS 15-6 EC/E 23,
Nennwärmeleistung 15 kW mit TA21K, 130
Liter Speicher) Gas-Heizung lief dank
Ersatzteilversorgung und günstigen Reparaturen 36 Jahre.
Aber ohne neue Ersatzteile kann jeder Ausfall das Ende bedeuten.
Daher musste in 2022 eine neue her!
Zusammenfassung aus oben genannten Heizungs-Ratgebern, Energieberater
und Heizungs-Fachbetrieben: Die neue Heizung wird wieder Gas,
weil:
Haus ist ein Altbau (50 Jahre alt) mit Heizkörpern, die im Winter
eine hohe Vorauftemperatur brauchen. Daher scheidet eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe so gut wie aus, weil diese dann ein
"Stromfresser" wäre. Grundwasser-WP würde gehen, kostet aber wegen
der Bohrungen gleich mal mehr als das doppelte.
Für Holz-Pellets ist kein Platz.
Solar-Thermie ist unverhältnismäßig teuer und bringt im Winter fast
nichts. Da wird das Dach besser mit PV belegt.
Also eine reine Gas-Heizung:
-
Viessmann Vitodens 300-W
-
Austria Email Standspeicher HR 160
(weil großer Wärmetauscher und Anschluß-Möglichkeit für
z.B. einen PV-Heizstab) mit 160 Liter
-
Kaminsanierung (wegen Brennwert-Technik)
-
Kondensat-Neutralisations-Anlage
-
Kondensat-Hebeanlage (Pumpe)
-
Wasser-Enthärtung für Heizkreis-Nachfüllung
Dass es "keine Handwerker gibt", oder man "kein Angebot bekommt"
stimmt in dieser Form nicht.
Allerdings ist es auch nicht ganz einfach, wie meine kleine
Statistik zeigt:
15 Betriebe angefragt, 2 verlangen Geld fürs Angebot, 3 erstellen kein
Angebot, 4 nehmen Daten auf und schicken dann kein Angebot, aber
6 schicken ein Angebot, davon sind aber nur zwei wirklich
vollständig und nur einer hat an alles gedacht.
Die Heizung läuft nun super und ist auch voll in
FHEM integriert.
Wieviel Gas durch die neue Technik gespart wird, werde ich in einem
Jahr hier berichten...
Aber allein durch die neue Umwälzpumpe mit den einstellbaren Zeiten
sollte sich sowohl Strom, als auch Gas sparen lassen.
Dezentrale Wohnraum Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Die Energie-Einsparmöglichkeiten durch richtiges Lüften wird meines
Erachtens deutlich unterschätzt.
Vom Autor des Buches Ratgeber "Strom und Wärme" der
Verbraucherzentrale habe ich folgende Informationen, um einen
Vergleich zwischen "klassischem Stoßlüften" und "Dezentrale Wohnraum
Lüftung mit Wärmerückgewinnung" bekommen:
"Ein Raum von ca. 40 qm Wohnfläche braucht bei üblichem Lüften
ca. 1.250 kWh/Jahr Lüftungswärme."
Damit konnte ich für einen bei mir verbauten
Bayernlüfter mit Wärmerückgewinnung Typ Comfort inkl. Feuchteautomatik
folgende Rechnung anstellen:
40 qm Wohnfläche
1250 kWh/Jahr Lüftungswärme
6 Watt maximale Leistung für Lüfter
6 Monate Laufzeit
26 kWh/Jahr für Lüfter
80 Prozent Wärmerückgewinnung
250 kWh/Jahr Lüftungswärme-Verlust durch Lüfter
1000 kWh/Jahr Wärmeeinsparung
13 ct/kWh Gaspreis
130 EUR jährliche Einsparung Gas
32 ct/kWh Strompreis
8 EUR Stromkosten Lüfter
122 EUR jährliche Einsparung
985 EUR Kosten Lüfter inkl. Einbau
8 Jahre Amortisationszeit
Durch Selbstmontage und/oder weiter steigende Gaspreise verkürzt
sich die Amortisationszeit auf 3-5 Jahre.
Weitere Vorteile: Man hat immer die richtige/optimale
Lüftfeuchtigkeit und immer frische Luft!
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist zumindest eine kritische (!)
Überlegung wert als Alternative zur Gasheizung, da es genau dann
Wärme und Strom produziert, also im Winter, wenn die PV fast keinen
Strom produziert und Wärme benötigt wird.
Sehenswert dazu ist
z.B. Deine Photovoltaik #46: Blockheizkraftwerk als lukrative Ergänzung zu PV und Solarthermie,
aber bitte auch die Kommentare dazu beachten. Sehr aufschlussreich.
Beginnen sollte man mit dem Grundwissen und dazu empfehle ich dieses
Buch:
Photovoltaik & Batteriespeicher
Im nächsten Schritt sollte man sich ausrechnen, wieviel kWh pro kWp
die geplante Dachfläche hergibt.
Dazu berechnet man die Ertragswerte per
PV-GIS - Photovoltaic Geographical Information System.
Da es nicht ganz selbsterklärend ist, kann man diese
Anleitung zu Hilfe
nehmen.
Als Azimuth wird z.B. das verwendet: Süd-West ist 45 Grad, Nord-Ost
ist -135 Grad.
Idealerweise läßt man das PV-GIS die Werte für 1 kWp ausrechnen,
weil man diesen Wert dann später auf die geplante Anlage-Größe
hochrechnen kann.
Aspekte, die man sich überlegen sollte:
-
Warum mache ich PV? Hohe Rendite? Umweltschutz? Autarkie? Hobby?
-
Soll ich nur so viel bauen, wie Eigenverbrauch ist oder das
ganze Dach voll machen?
Am besten das ganze Dach vollmachen. Strom kann man immer
brauchen und ggf. verkaufen oder verheizen.
-
Welche Abstände z.B. zum Nachbarn bzgl. Brandschutz muß ich
einhalten?
Siehe unten beim Punkt Brandschutz-Abstände.
-
Will/brauche ich einen Speicher?
Speicher treiben den Gesamt-Preis nach oben und verschlechtern
in der Regel dadurch die Wirtschaftlichkeit der ganzen
Anlage.
Der Speicher sollte sich in der Größe bewegen, um den
Nacht-Verbrauch zu decken und ggf. etwas mehr.
Dazu schaut man, wieviel Strom man in März und Oktober
verbaucht, wenn keine Sonne mehr scheint ("Nachtverbrauch"
bzw. "Dunkelverbrauch").
In dieser Größe sollte der Speicher ausgelegt werden.
Empfehlung vom Energie-Berater: Entweder kein Speicher oder nur
so klein, dass damit im Sommer die Nacht abgedeckt wird.
Bei einen Jahresverbrauch von 4000 kWh/a empfiehlt die HTW
maximal 6 kWh Speicher, siehe
"Photovoltaik: Nur vier Batterien mit Bestnoten im Stromspeicher-Test".
Durchrechnen sollte man sich den Speicher auf jeden Fall.
Und vorher noch das lesen:
Wie finde ich die optimale Speichergröße raus?
-
Wenn Speicher: Welche Technik?
Stand der Technik ist Lithium-Eisenphosphat: Es ist sicher,
langlebig, leistungsfähig, bewährt und umweltverträglich.
Siehe dazu auch: 4 Gründe für Lithium-Eisenphosphat in einem Batteriespeicher
Für die Zukunft sollte man sich Salzwasser-Speicher
anschauen!
Und möglicherweise werden auch Wasserstoff-Langzeitspeicher
erschwinglicher,
siehe:
HPS Picea.
Einen guten Anhaltspunkt bzgl. der Effizienz eines Speicher
findet man in der jährlich erscheinenden
Stromspeicher-Inspektion
der HTW Berlin.
-
Welche PV-Module (Generatoren)?
Neben der Optik (z.B. schwarzer Rahmen) sollte man sich primär
auf die Leistung und Technik konzentrieren:
Brauche ich Glas/Glas Module wegen evtl. höherer Belastung durch
z.B. Schnee oder um Brandschutz-Regeln zum Nachbar-Dach
einzuhalten?
Siehe dazu auch:
Module im Vergleich: Besser Glas-Folie oder Glas-Glas?
Der Vergleich: Halbzellenmodule und Vollzellenmodule
Die wichtigsten Eigenschaften eines PV Moduls
Mein Fazit (auch wg. Brandschutz): Glas/Glas Module mit Halbzellen.
-
Brauche ich Modul-Leistungsoptimierer ("TIGO")?
Wenn es keine wirklich zwingenden Gründe dafür gibt, dann sollte
man derartige Zusatz-Elektronik auf dem Dach vermeiden.
Was solche Optimierer wirklich im Vergleich zum
Schatten-Management eines Wechselrichters leisten können ist
sehr gut hier beschrieben:
Moduloptimierer - Was bringen die eigentlich?
Moduloptimierer: SolarEdge im Fokus
Wie wirkt sich Verschattung auf PV Module aus?
Mein Fazit: Alle Module mit gleicher Ausrichtung an einen
separaten String und keine Modul-Optimierer einsetzen.
Auf manche Optimierer wird zwar 25 Jahre Garantie gegeben, aber
die Arbeitszeit für einen Tausch bei einem Defekt kann je nach
Zugangs-Möglichkeit sehr teuer werden!
In meinem Fall wären es
laut Solateur ca. 1-2 Stunden Zeitaufwand, also überschaubare
Kosten.
Falls man sich doch dafür entscheidet: Es gibt noch
Unterschiede, siehe:
Moduloptimierer im Vergleich
Da alle Solateure der finalen Angebots-Auswahl die Anlage auf
der Nord-Ost-Seite nur mit Leistungsoptimierern bauen, nehme nun
doch welche. Aber nur auf dieser Seite. Nicht auf
der völlig
schatten-freien Süd-West-Seite.
Genau aus diesem Grund nehme ich
kein SolarEdge, weil hier alle Module aller Strings einen
Optimierer benötigen würden.
-
Man kann im Sommer den Überschuß-Strom auch mittels eines
Heizstabs für die Warmwasser Erwärmung nutzen, siehe dazu:
Warmwasser durch PV Überschuss - was brauche ich dazu?
Man sollte keinen einfachen Heizstab nehmen, der nur "Ein" und
"Aus" kennt, sondern entweder stufenlos moduliert oder
Abstufungen der Leistung kennt.
Es bieten sich z.B. diese beiden Modelle an:
- my-PV AC
ELWA-E, der sich auch
in FHEM
einbinden läßt
- Askoma Askoheat+
Man sollte aber neben einer Wirtschaftlichkeits-Betrachtung
(z.B. wieviel Gas kann ich wirklich dadurch sparen?) auch
bedenken, dass der Heizstab in Regionen mit sehr
kalkhaltigem Wasser einmal jährlich entkalkt werden sollte, was
dadurch Wartungskosten nach sich zieht!
-
Dann stellt sich die Frage nach dem passenden Wechselrichter (WR).
Dazu sind folgende Aspekte wichtig:
-
Wenn ein Speicher verbaut wird: Anbindung per DC oder
AC?
Empfehlenswert ist DC, dann braucht man einen Hybrid-WR.
-
Soll es ein namhafter deutscher/europäischer Hersteller
sein?
Das ist gerade im Fehlerfall sicherlich sehr hilfreich.
-
Soll der WR und Speicher vom selben Hersteller sein?
Das ist gerade im Fehlerfall sicherlich sehr hilfreich, um
ein Fingerpointing der unterschiedlichen Hersteller zu vermeiden.
-
Ist eine Integration in mein SmartHome nötig/möglich?
Natürlich - um den Eigenverbrauch zu optimieren!
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Geht die WR Steuerung bzw. SmartHome-Integration nur per
Hersteller-Cloud oder auch lokal?
Lokal hat klar den Vorteil, dass meine Daten bei mir bleiben
und alles auch bei einem Internet-Ausfall weiterläuft.
-
Soll der WR auch Ersatzstrom (landläufig als "Notstrom"
bezeichnet) unterstützen?
Zumindest die Option ist sehr interessant!
-
Nach allen obigen Kriterien ist es bei mir eine Anlage von
RCT Power
geworden:
RCT
Power Storage DC 6.0
RCT Power Battery 7.7
Ersatzstrom kann ich später noch nachrüsten:
RCT Power Switch
-
Neben RCT Power gibt es kaum Firmen, die alle obigen
Kriterien erfüllen.
FENECON käme auch noch in
Frage, aber es gab hier im Münchner Westen keinen Solateur,
der FENECON verbaut. Schade.
Man kann allerdings auch Ausschau halten nach dem
Heckert
Solar Symphon-E
weil der baugleich mit dem FENECON sein müsste.
Zumindest wird bzgl. des API auf die hervorragende FENECON
Dokumentation verwiesen:
FEMS_App_Modbus_TCP_Benutzerhandbuch.pdf
FEMS_App_REST_JSON_Benutzerhandbuch.pdf
Man kann sich auch im
Photovoltaikforum
Hilfe und Rat suchen.
Aber vorher ist die Lektüre der
FAQ
und bei Gedanken an Speichersystem beide Einträge in
Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter
Pflicht.
Gleich den Belegungsplan erstellen anhand:
Belegung planen.
Bei einer Anfrage zur Anlagenplanung sollte man gleich diese Daten
mitsenden: Dachneigung, Ertragsprognose, Google Luftbild, Maße,
Belegungsplan, sonstige Dächer, Garagen, Carports, Foto Zählerschrank.
Firmenverzeichnisse:
Auf Youtube gibt es eine gute Folge, in der ganz unterschiedliche PV
Anlagen von den Besitzern vorgestell werden:
gewaltig nachhaltig - Deine Photovoltaikanlage
Da findet man eine Menge Inspirationen!
Unabhängige Beratung im Landkreis Fürstenfeldbruck:
Solarberater FFB
Wissen / Technik / Fachbegriffe:
-
Grundlagen: c't 15/2022 Seite 16.
Grundlagen zu Mikrowechselrichter für Balkonkraftwerke: c't
17/2022 S. 104
-
Fachbegriffe
-
Solarstrom Simon
-
Marktstammdatenregister
-
Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen
-
Photovoltaik Technik
-
Moduldatenbank
-
Photovoltaikforum - FAQ: wertvolle Informationen zu PV-Anlagengröße, Stromspeicher, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch, Optimierung, Simulation, erwartbarer Ernte, Auslegung, Wärmepumpe, rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, Netzanschlussbegehren zwecks EEG-Vergütung uvm
-
Alle Daten zum deutschen Strommarkt
-
PV*SOL
online - Werkzeug, um PV Anlagen zu planen
-
Stromspeicher Funktionen Vergleich 2022
-
Zur sog. 70%-Regel: Die wurde Ende 2022 für kleine Anlagen abgeschafft!
Brandschutz-Abstände:
Man sollte sich vor der Planung der PV-Anlage genau über
evtl. einzuhaltende Brandschutz Abstands-Regelungen im jeweiligen
Bundesland informieren.
Für Bayern gab es dazu in 2021 eine
PV-freundliche Neufassung:
Wortlaut:
5. Dächer, Art. 30 Abs. 5
Die Neufassung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2 ermöglicht einen auf 50 cm
verkürzten Abstand von brennbaren Solaranlagen (sowohl thermische
Solar- als auch Photovoltaikanlagen) als Dachaufbauten zu
Brandwänden und Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig
sind. Voraussetzung ist, dass die Anlagen dachparallel installiert
sind; außerdem müssen bei Photovoltaikanlagen alle Seiten der
Paneele und die Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen. Es ist dabei zulässig, brennbare Seiten der Paneele
nachträglich mit nichtbrennbaren Baustoffen zu bekleiden. Anlagen,
die insgesamt als "nichtbrennbar" nach DIN 4102-1 klassifiziert
sind, brauchen wie bisher keinen Abstand zu o.g. Wänden einzuhalten.
Alle anderen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen (normal- oder
schwer-entflammbar klassifiziert) müssen, wenn sie nicht durch
o.g. Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, weiterhin einen
Abstand von 1,25 m einhalten. Dies trifft auch auf "schräg zur
Dachfläche aufgeständerte" Anlagen zu.
Konkrete Antwort auf meine Anfrage bei
Buergerservice@stmb.bayern.de ergab diese Präzisierung:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2022 mit Fragen zu verkürzten
Abständen von Solaranlagen auf Dächern, die wir wie folgt beantworten
können:
Zunächst weisen wir darauf hin, dass die Regelungen der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) zu Solaranlagen für alle Gebäude anzuwenden sind.
Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Genehmigungsfreiheit für das
verfahrensfreie Errichten von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO den Bauherrn nicht von seiner
Verpflichtung, die an diese Anlagen gestellten öffentlich-rechtlichen
Vorschriften einzuhalten.
Bayern hat mit Änderung und Ergänzung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2
Bayerische Bauordnung (BayBO) zum 1. Februar 2021 ermöglicht [anders als
die Musterbauordnung (MBO) es vorsieht], dass unter bestimmten
Voraussetzungen der grundsätzliche Abstand von PV-Elementen von 1,25 m
zur Brandwand (oder Wand anstelle einer Brandwand) unterschritten werden
darf. Gemessen wird der Abstand bis zur Innenseite der Brandwand
bzw. der Wand anstelle einer Brandwand. Für den Abstand zur
Grundstückgrenze, ist die Wandstärke selbst noch hinzuzurechnen,
beispielsweise 1,25 m plus 0,25 m - so dass in diesem Fall der Abstand
von der Solaranlage zur Grundstücksgrenze 1,50 m betragen würde.
Anforderungen an Brandwände ergeben sich aus Art. 28 BayBO. Wann sie
erforderlich werden, ergibt sich aus Art. 28 Absatz 2 BayBO. Brandwände
sind u.a. als Gebäudeabschlusswand erforderlich, wenn diese näher als
2,50 m an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Dies wird in der Regel
bei aneinandergebauten Reihenhäusern jeweils zum benachbarten Gebäude
zutreffen. Für eine erste Beurteilung ist ein amtlicher Lageplan
(Gebäude mit Grundstücksgrenzen) hilfreich. An welchen Stellen sich
Brandwände befinden, sollte sich aus den Baugenehmigungsunterlagen
(Brandschutznachweis) ergeben. Entscheidend ist immer, ob es sich um
eine Gebäudeabschlusswand an einer Grundstücksgrenze handelt. Dies ist
immer dann der Fall, wenn ein Reihenhaus auf einer eigenen
Flurstücknummer steht. Im Gegensatz hierzu gibt es den eher
theoretischen Fall, dass ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten besteht
(optisch ähnlich Reihenhäusern) aber auf einer Flurstücknummer (ein
Grundstück) errichtet wurde, beispielsweise einem 5-Spänner eines
Eigentümers oder nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt - in
diesem Fall sind zwischen den Wohneinheiten tatsächlich nur Trennwände
erforderlich, da es keine Gebäudeabschlusswände zwischen den
Wohneinheiten geben kann, kann in diesem Sonderfall eine Solaranlage
über das gesamte Gebäude angebracht werden.
Für Brandwände bei niedrigeren Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (das
höchstgelegene Geschoss in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, darf
max. bis zu 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel liegen - darunter
fallen beispielsweise Reihenhäuser), sieht die BayBO Erleichterungen
vor, so sind für diese Gebäude als Gebäudeabschlusswand sog. "Wände
anstelle einer Brandwand" (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 BayBO)
zulässig, außerdem müssen diese nur bis unter die Dachhaut geführt
werden, verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren
Baustoffen auszufüllen (Art. 28 Abs. 5 Satz 2 und 3 BayBO). Für Wände,
die an Stelle von Brandwänden errichtet werden, gelten die Anforderungen
für Brandwände entsprechend (Art. 28 Abs. 11 Bayerische Bauordnung - BayBO).
Photovoltaik-Anlagen fallen unter die Solaranlagen. Nach Art. 30 Abs. 5
BayBO sind u.a. Solaranlagen so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer
nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden
kann. Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden
zulässig sind, müssen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen einen
Mindest-Abstand einhalten, wenn sie nicht durch diese Wände gegen
Brandübertragung geschützt werden. Geschützt würden sie beispielsweise
durch eine über Dach geführte Brandwand, die mindestens eine Höhe
entsprechend der aufgebauten Solaranlage aufweist. Die Regelung in
Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) ermöglicht
geringere Abstände auf Dächern zu Brandwänden, wenn alle Außenseiten
(d. h. Ober- und Unterseiten) der PV-Module und die Unterkonstruktion
(d. h. tragende Konstruktion des Moduls selbst und Montagekonstruktion)
nichtbrennbar nach DIN 4102-4:2016-05 Nr. 4.2.1 (Eigenschaft für diese
Baustoffe) sind; auf eine Klassifizierung der Module insgesamt als
normalentflammbar oder schwerentflammbar kommt es nicht an. Bei einer
Unterseite oder einer Rückseite eines Photovoltaikmoduls, also einer zur
Dachfläche hin orientierten Außenseite des PV-Moduls, handelt es sich
ebenfalls um eine Außenseite, deren Material die Anforderung
"nichtbrennbar" erfüllen muss, um in den Genuss des geringeren Abstands
(0,50 m) zu kommen. Hierunter fallen beispielsweise Glas- oder
Metallplatten, nicht jedoch als brennbar klassifizierte
Kunststoffplatten oder Kunststofffolien. Normalflammbares
Installationsmaterial wie Kabel, Anschlussdosen, Steckermaterialien,
Kabelverlegehilfen, etc. wird in diesem Fall als untergeordnet in der
Betrachtung der Brandübertragungsgefahr angesehen und ist auch bei dem
reduzierten Abstand zulässig. Sogenannte Glas-Glas-Module erfüllen diese
Anforderung. Wir weisen darauf hin, dass das Bauordnungsrecht eine
Klassifizierung nach ICE 61730-2 nicht vorsieht.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Vollzugshinweisen zur BayBO
2021, die auf den Internetseiten des Bauministeriums aufrufbar sind
unter
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php.
Kosten und Wirtschaftlichkeit:
Steuern:
-
Achtung: Das Thema Steuer ändert sich gerade (Ende 2022!): Wenn
die Gesetzes-Änderungen so durchgehen, dann kann man die PV
Anlage ohne Mehrwersteuer kaufen und sich den ganzen Zirkus mit
dem Finanzamt sparen!
-
Sehr gut verständliche Erklärungen bzgl. PV und Steuern findet
man bei Steuerberater Stefan Mücke.
-
Woran Sie beim Thema Steuern denken sollten
-
Endlich eine top Erklärung zu den ganzen Steuer-Fachbegriffen:
Steuern, Finanzamt, Liebhaberei, Kleinunternehmer bei PV-Anlagen
-
Das sollte sich jeder anschauen, der mit Speicher/Batterie plant:
Vorsteuerabzug bei PV-Anlagen
-
Formular, um eine PV-Anlage beim Finanzamt als Liebhaberei
anzumelden:
Liebhaberei-Formular
-
Ob die Regelbesteuerung im Vergleich zur
Kleinunternehmerregelung (KUR) tatsächlich einen Vorteil bringt,
sollte man sich selbst anhang seiner geplanten Anlage
ausrechnen.
Vorteil der Regelbesteuerung: Man bekommt die Mehrwerststeuer
des Anlagen-Kaufpreises wieder erstattet.
Nachteil: Man zahlt auf den selbst verbrauchten Strom
Umsatzsteuer und wenn man für den Umsatzsteuer-Papierkram noch
einen Steuerberater benötigt, dann zahlt man auch noch
diesen.
Da kann es dann schon sein, dass von z.B. 4000 EUR MWSt. in den
5 Jahren Regelbesteuerung nur noch unter 1000 "Gewinn"
überbleiben.
Wie gesagt: Durchrechnen!
-
PV geht auch ganz ohne Finanzamt: Einfach Liebhaberei und
Kleinunternehmerregelung wählen.
Steuerung und Optimierung: