Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie die in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.
Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in einer Metzgerei als Gehilfe zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin.
Am Tatort sichteten wir den Förster, zwei Arbeiterinnen, zwei Wacholdersträucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.
Bei ihrer Rückkehr aus der Kantine an ihrer Arbeitsstelle hat Regina F. zufällig gefrorenes Wasser angetroffen, auf dem sie ausrutschte und sich das Knie verletzte.
Die weiteren Ermittlungen erbrachten, daß die Genannte außerdem mittels einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef N. beschädigte.
Ich beantrage die Scheidung wegen unüberwindlicher Abneigung gegen die Speisen, die sie mir zubereitet.
Der Geschädigte hatte sein Fahrrad auf der linken Seite des Korridors gelagert, gemeinsam mit seiner Frau.
Nach einer Überportion Alkohol kann es ihn nicht überraschen, wenn er am Morgen auf der Kegelbahn tot aufwacht.
Der Direktor wird weiterhin beschuldigt, die Sekretärin Ulrike W. so unvorsichtig behandelt zu haben, daß sie in andere Umstände kam.
Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel ''Vorsicht, Gefahr !'' beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60 cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.
In der Nacht vom 24. auf 25.6.75 entwendete ein unbekannter Täter von meinem Grundstück zwei Hühner, von denen eins ein Hahn war.
Über den Ludwig R. wäre nur zu berichten: eine Frau in Düsseldorf, 150 Bücher und täglich 40 Bier, das ist seine Welt.
Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 540.- DM.
Der Täter entwendete im Schlachthof größere Mengen Stierhoden, mit der Absicht, diese für sich zu nutzen.
Als das Fahrzeug nach dem Sturz von der Brücke untergegangen war, zeugten aufsteigende Blasen davon, daß die Reifen schadhaft waren.
Ulrich H. störte den Verkehr dadurch, daß er auf den Knien vom Park auf die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwürmer sammelte.
Der Hund des Beschuldigten zerriß unwiderruflich die Entlein. Sofortige Wiederbelebungsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel- und Kopfmassage blieben erfolglos.
Der Angeklagte stahl aus dem Kaninchenstall Sebastian Krügelmann im Werte von DM 16.50.
Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im Treppenhaus aus und gibt ähnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit stört er die Ruhe und die richtige Uhrzeit im Haus.
Den Scheidungsantrag ziehe ich nicht zurück, da mein Mann kein Gefühl hat, hauptsächlich in der rechten Hand.
In der Wohnung verhalten sie sich lärmend. Sie halten sich 3 Hunde, 2 Katzen und einen Wellensittich und tränken sich mit dem elektrischen Strom vom Korridor.
Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.
Die alamierte Feuerwehr hat an Ort und Stelle festgestellt, daß es bei dem Feuer, das bei einer Temperatur von 18 Grad C. verlief, zur vollkommenen Verbrennung des Schobers kam.
Die Befragte ist trotz ihrer 88 Jahre sehr rege, wenn sie gleichzeitig auf dem Balkon sitzen, ein Buch lesen, eine Mütze für das Enkelkind stricken, die Vögel füttern und außerdem noch die Gespräche vom Nachbarbalkon verfolgen kann, wo man sich über sie abfällig äußert.
Ich sah, wie der Kellner das Schnitzel, das ihm auf dem Boden gefallen war, aufhob und mir dieses dann ruhig an den Tisch brachte. Was, wenn sein Atem Bakterien enthalten hat?
Der Angeklagte Konrad J. unterhielt mit mir bis zum 7. Monat einen intimen Kontakt und fuhr dann zu einer anderen Arbeitsstelle.
Oft leidet Paul an Geisteskrankheit. Von Zeit zu Zeit hängt er sich auf. Wenn längere Zeit niemand kommt, dann schneidet er sich wieder ab.
Der Angeklagte hat dem Kläger im Restaurant ''Zur Jungfrau'' mit der Faust so ins Gesicht geschlagen, daß dieser eine Qütschung der Lenden erlitt.
Wie man hört, ist die Genannte ausgezogen. Sie war eine gewisse Zeit in Bad H., wo sie als eine Leiche galt und sich auch dadurch ernährte.
Nach dem Aufschließen mit dem Dietrich habe ich den Ladeninhaber deswegen zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen und Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.
Unkosten verursachen unsere Polizeihunde nicht, denn sie ernähren sich von Verbrechern.
Der genannte Karl-Heinz E. roch stark nach Alkohol und schien betrunken zu sein. Mein Freund forderte ihn daher auf, sich auf ein Bein zu stellen und ''Linoleum'' zu sagen.
Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll : ''Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage ''Bumst hier einer ?'' erscholl die ungebührliche Antwort :''Nein, du Dussel, zwei'', worauf ich zur Verhaftung schritt.''
Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, daß der Täter aus der einbruchsicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-DM Stücken entwendete. Gesamtwert DM 270,-.
Der Postbeamte, Herr Herbert T., zwang mich zu der Anzeige wegen Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum saß und dadurch unsere Dogge aufs Äußerste erregte. Zum Schluß stieß er übrigens auch noch gegen meine Person wüste Beschimpfungen aus.
Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gäßchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den geforderten Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.
Egon T. gab sich als Dipl.Ing. aus. Aber dieses anrüchige Gewerbe wurde duch seine groben Rechtschreibfehler widerlegt.
Polizeifunk: Wagen Vier sofort zum Hotel Palace. Auf der Terasse läuft eine nackte Frau umher. Alle anderen Einsatzwagen bleiben an ihren Standorten.
Die Mordkommission schließt nicht aus, daß die bei Hannover gefundenen Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.
Nach ambulanter Behandlung konnte der junge Mann seinen Finger wieder mit nach Hause nehmen.
Dem Fahrer Willi G. wurde eine Blutprobe abgenommen sowie die Verständigung der Hinterbliebenen.
''Angeklagter, warum bestreiten Sie jetzt, daß Sie 2,75 Promille Alkohol im Blut hatten, wenn Sie es doch bei der Polizei zugegeben haben und es auch durch ärztliche Untersuchung bewiesen wurde ?'' ''Da ich, Herr Richter, nicht der Angeklagte, sondern der Zeuge bin.''
Durch einen Lichtstrahl drangen in der Nacht zum Freitag unbekannte Täter in den Supermarkt ein.
Da packte Otto N. eine 40 cm hohe und 4 kg schwere Marmorstatü und schlug auf den Schlafenden ein, bis er aufwachte.
Von der Baustelle am Steinbruch wurden wieder einige Absperrlampen gestohlen. Bei der Suche nach den Dieben tappt die Polizei im Dunkeln.
Durch das Blasröhrchen wurde eine Alkoholprobe durch die Polizei durchgeführt, die sich grün färbte.
Mein Mann ist sehr heimtückisch, Hohes Gericht, was mehrere Zeugen beschwören können, weil er mir immer dann die Zunge herausstreckte, wenn ich meine Brille putze.
Bei unseren Gesprächen haben wir die Genitalbereiche nur ganz kurz berührt.
Infolge der Handlung des Täters fiel Rita Z. in Ohnmacht und rief einige Male um Hilfe.
Bei dem Zusammenstoß wurde der freilaufende Hund Ajax getötet, bei dem keine technischen Mängel festgestellt wurden.
Gesucht wird der Halter des Hundes, der ca. 40 cm groß ist und lange, schwarze Haare hat.