Bitte den allgemeinen Teil zum Thema Energie ebenfalls beachten:
Energie: Heizung und Strom/Photovoltaik
Beginnen sollte man mit dem Grundwissen und dazu empfehle ich dieses
Buch:
Photovoltaik & Batteriespeicher
Im nächsten Schritt sollte man sich ausrechnen, wieviel kWh pro kWp
die geplante Dachfläche hergibt.
Dazu berechnet man die Ertragswerte per
PV-GIS - Photovoltaic Geographical Information System.
Da es nicht ganz selbsterklärend ist, kann man diese
Anleitung zu Hilfe
nehmen.
Als Azimuth (= Abweichung von einer perfekten Südausrichtung) wird
z.B. das verwendet: Osten ist -90 Grad, Westen ist 90 Grad, Süd-West ist 45 Grad, Nord-Ost
ist -135 Grad.
Idealerweise läßt man das PV-GIS die Werte für 1 kWp ausrechnen,
weil man diesen Wert dann später auf die geplante Anlage-Größe
hochrechnen kann.
Aspekte, die man sich überlegen sollte:
-
Warum mache ich PV? Hohe Rendite? Umweltschutz? Autarkie? Hobby?
-
Soll ich nur so viel bauen, wie Eigenverbrauch ist oder das
ganze Dach voll machen?
Am besten das ganze Dach vollmachen.
Strom kann man immer
brauchen (zukünftiges E-Auto?) und ggf. verkaufen
(Netz-Einspeisung) oder verheizen (Heizstab, Heizlüfter,
Infrarot-Heizung, Split-Klima-Anlage, Wärmepumpe,
Luftentfeuchter, ...).
-
Welche Abstände z.B. zum Nachbarn bzgl. Brandschutz muß ich
einhalten?
Siehe unten beim Punkt Brandschutz-Abstände.
-
Will/brauche ich einen Speicher?
Speicher treiben den Gesamt-Preis nach oben und verschlechtern
in der Regel dadurch die Wirtschaftlichkeit der ganzen
Anlage.
Und noch etwas aus eigener Erfahrung mit dem Speicher, was die
meisten Berater nicht erzählen:
Der Speicher hilft nicht nur über die Nacht, sondern hilft auch
tagsüber bei allen Arten von Erzeugungs- und
Last-Schwankungen.
Und das sowohl bei Schwankungen im Minuten-
oder Stunden-Bereich und im Tagesverlauf. Beispiele:
-
An einem üblen Regentag wird die ganze Zeit zwischen 100W
und 500W geladen und Lastspitzen, wie der Küchen-Herd wird
dann vom Speicher bedient. So schafft man auch solche Tage
mit 100% Autarkie!
-
Am einem sonnigen Tag mit ein paar Wolken kann es sein, dass
die PV nicht genug Leistung bringt, um mittags die
Küchen-Geräte mit z.B: 5000W bis 6000W zu versorgen.
Die Differenz wird dann vom Speicher bedient. So schafft man
auch solche Tage mit 100% Autarkie!
-
Ebenfalls kommt man mit einer relativ kleinen PV-Anlage und
einem Speicher noch autark über einen trüben Oktober-Tag,
siehe:
-
Wenn Speicher, dann stellen sich folgende Unter-Fragen:
-
Welche Größe?
Der Speicher sollte sich in der Größe bewegen, um den
Nacht-Verbrauch zu decken und ggf. etwas mehr.
Dazu schaut man, wieviel Strom man in März und Oktober
verbaucht, wenn keine Sonne mehr scheint ("Nachtverbrauch"
bzw. "Dunkelverbrauch").
In dieser Größe sollte der Speicher ausgelegt werden.
Empfehlung vom Energie-Berater: Entweder kein Speicher oder nur
so klein, dass damit im Sommer die Nacht abgedeckt wird.
Bei einen Jahresverbrauch von 4000 kWh/a empfiehlt die HTW
maximal 6 kWh Speicher, siehe
"Photovoltaik: Nur vier Batterien mit Bestnoten im Stromspeicher-Test".
Es ist ebenfalls hilfreich, die Grundlast des Hauses im Winter
zu bestimmen:
Vor dem Bettgehen Zählerstand ablesen und Zeit notieren.
Nach dem Aufstehen dito. Dann:
x kWh / y h = z kW Grundlast
Beispiel: 2/7.5 = 0,26 kW Grundlast (Winter)
Die Kapazität sollte mindestens kleine Tages-Schwankungen und
die Zeit ohne Sonne (Dämmerung bis Sonnenaufgang) abdecken.
Nur die Nettospeicher-Kapazität ist relevant, weil
hier schon die Tiefentlade-Kapazität von der Gesamt-Kapazität
abgezogen ist.
Durchrechnen sollte man sich den Speicher auf jeden Fall.
Und vorher noch das lesen:
Wie finde ich die optimale Speichergröße raus?
Man kann die Speicher-Größe auch grob über den
Jahresstromverbrauch abschätzen. Beispiel:
Bei 4.000 kWh im Jahr verbraucht das Haus im Schnitt pro Tag etwa 11kWh,
etwas mehr als die Hälfte am Tag, den Rest in der Nacht.
Die Batterie soll Überschussstrom aus dem Tag in die Nacht
verschieben, die Hälfte der 11kWh ist also die Zielgröße, damit
rund 5,5 kWh.
Die Speicher-Größe ist aber ganz individuell zu planen:
Wenn der Haupt-Verbrauch in den "Dunkel-Stunden" passiert,
dann braucht man natürlich einen größeren Speicher!
Wenn man mit Ersatzstrom plant, dann sollte der Speicher viel
größer sein, denn was hilft Ersatzstrom bei leerem Speicher?
Und der gefürchtete Blackout kommt ja sicherlich nicht genau
dann, wenn der kleine Speicher zu 100% geladen ist.
-
Welche Technik?
Stand der Technik ist Lithium-Eisenphosphat: Es ist sicher,
langlebig, leistungsfähig, bewährt und umweltverträglich.
Siehe dazu auch: 4 Gründe für Lithium-Eisenphosphat in einem Batteriespeicher
Für die Zukunft sollte man sich Salzwasser-Speicher
anschauen!
Und möglicherweise werden auch Wasserstoff-Langzeitspeicher
erschwinglicher,
siehe:
HPS Picea.
Einen guten Anhaltspunkt bzgl. der Effizienz eines Speicher
findet man in der jährlich erscheinenden
Stromspeicher-Inspektion
der HTW Berlin.
Da gibt es zwischen den Testsiegern (wie z.B. RCT) und den
letztplatzierten schon sehr deutliche Unterschiede in den
Verlustleistungen. Man will ja nicht den Keller damit
heizen, sondern Geld sparen und das geht ganz sicher nicht
mit einer ineffizienten Kombination aus WR und Speicher.
-
Welche maximale Entladeleistung der Batterie benötige
ich?
Mehr als die maximale AC Ausgangsleistung des
Wechselrichters ist sinnlos.
Aber eine zu niedrige maximale Entladeleistung der Batterie
würde die Versorgung des Hauses als Ergänzung zum PV-Ertrag
oder bei fehlender Sonne limitieren.
Typisches Beispiel: Es laufen 2-3 Großverbraucher (Herd,
Waschmaschine, etc.) und benötigen in Summe 6000 Watt.
Bei fehlender oder schwacher Sonne muß diese Leistung aus
der Batterie kommen, sonst wird es aus dem Netz bezogen.
Daher halte ich für einen typichen Haushalt eine
Entladeleistung von 6000-8000 Watt für sehr ratsam!
Das bieten leider die wenigsten Hersteller.
Genauer Blick ins Datenblatt ist also Pflicht!
-
Welche maximale Ladeleistung der Batterie benötige ich?
Dieser Wert mag zunächst zweitrangig erscheinen, aber bei
einer hohen Ladeleistung profitiert man z.B. an
Schlechtwettertagen schon von ganz kurzen sonnigen Momenten,
da genau dann der Speicher voll geladen werden kann.
-
Welche PV-Module (Generatoren)?
Neben der Optik (z.B. schwarzer Rahmen) sollte man sich primär
auf die Leistung und Technik konzentrieren:
Brauche ich Glas/Glas Module wegen evtl. höherer Belastung durch
z.B. Schnee oder um Brandschutz-Regeln zum Nachbar-Dach
einzuhalten?
Siehe dazu auch:
Module im Vergleich: Besser Glas-Folie oder Glas-Glas?
Der Vergleich: Halbzellenmodule und Vollzellenmodule
Die wichtigsten Eigenschaften eines PV Moduls
Mein Fazit (auch wg. Brandschutz): Glas/Glas Module mit
Halbzellen.
Bitte die Änderung der Bayerischen Bauordnung am 1.3.2023
beachten!
Siehe unten beim Punkt Brandschutz-Abstände
-
Brauche ich Modul-Leistungsoptimierer ("TIGO")?
Wenn es keine wirklich zwingenden Gründe dafür gibt, dann sollte
man derartige Zusatz-Elektronik auf dem Dach vermeiden.
Was solche Optimierer wirklich im Vergleich zu den Bypass-Dioden
im Generator und Schatten-Management eines Wechselrichters
leisten oder auch nicht leisten können ist in folgenden
Artikeln beschrieben:
Mein Fazit: Alle Module mit gleicher Ausrichtung an einen
separaten String und keine Modul-Optimierer einsetzen.
Auf manche Optimierer wird zwar 25 Jahre Garantie gegeben, aber
die Arbeitszeit für einen Tausch bei einem Defekt kann je nach
Zugangs-Möglichkeit sehr teuer werden!
In meinem Fall wären es
laut Solateur ca. 1-2 Stunden Zeitaufwand, also überschaubare
Kosten.
Falls man sich doch dafür entscheidet: Es gibt noch
Unterschiede, siehe:
Moduloptimierer im Vergleich
Da alle Solateure der finalen Angebots-Auswahl die Anlage auf
der Nord-Ost-Seite nur mit Leistungsoptimierern bauen, nehme nun
doch welche. Aber nur auf dieser Seite. Nicht auf
der völlig
schatten-freien Süd-West-Seite.
Genau aus diesem Grund nehme ich
kein SolarEdge, weil
hier alle Module aller Strings einen
Optimierer benötigen würden.
Das macht nur bei sehr komplizierten Dächern mit vielen
wechselnden Verschattungen Sinn.
Update am Tag der Dach-Montage:
Irgendwie vertragen sich die Optimierer nicht mit RCT
("Unterspannung"?), daher wurden jetzt doch keine verbaut!
-
Man kann im Sommer den Überschuß-Strom auch mittels eines
Heizstabs für die Warmwasser Erwärmung nutzen, siehe dazu:
Warmwasser durch PV Überschuss - was brauche ich dazu?
Man sollte keinen einfachen Heizstab nehmen, der nur "Ein" und
"Aus" kennt, sondern entweder stufenlos moduliert oder
Abstufungen der Leistung kennt.
Es bieten sich z.B. diese beiden Modelle an:
- my-PV AC
ELWA-E, der sich auch
in FHEM
einbinden läßt
- Askoma Askoheat+
Man sollte aber neben einer Wirtschaftlichkeits-Betrachtung
(z.B. wieviel Gas kann ich wirklich dadurch sparen?) auch
bedenken, dass der Heizstab in Regionen mit sehr
kalkhaltigem Wasser einmal jährlich entkalkt werden sollte, was
dadurch Wartungskosten nach sich zieht!
my-PV
hat noch mehr Produkte im Programm, mit denen man
Überschuß-Strom nutzen kann, siehe auch
my-PV auf YouTube
speziell in Kombination mit RCT:
Partnerwebinar my-PV / RCT Power
-
Dann stellt sich die Frage nach dem passenden Wechselrichter (WR).
Dazu sind folgende Aspekte wichtig:
-
Checkliste:
Die wichtigsten Auswahlkriterien beim Kauf eines Wechselrichters
-
Wieviel maximale AC Leistung brauche ich, um mein ganzes
Haus versorgen zu können, wenn viele starke Verbraucher
gleichzeitig laufen?
Beispiel: Wenn in der Küche der Herd und noch ein paar
Geräte laufen, dann können schon mal kurzzeitig 6000-7000
Watt zusammenkommen.
Auch eine große Herdplatte braucht schon etwas über 2000
Watt.
Da liegen also Backofen und Herdplatte schon gerne in
Spitzen etwas über 6000 Watt!
Bei einem WR mit max. 6000W AC Leistung würden bei einem
Verbrauch von 7000W zusätzlich 1000W aus dem Netz
bezogen.
Bitte zu diesem Thema unbedingt das Thema "Entladeleistung
Batterie" beachten, sonst kann der WR seine maximale
Ausgangsleistung nur bei vollem Sonnenschein erbringen!
Und diesen "vollen Sonnenschein", der 6000W bringt, gibt es
bei kleineren Anlagen nur ganz selten. Meine 7,8kWp
Ost/West- Anlage erreicht 6000W AC Leistung an nur wenigen
Tagen.
-
Soll der WR mit einer oder allen drei Phasen angeschlossen
werden?
Sinn macht es mit allen 3 Phasen, um alle Geräte im Haus
versorgen zu können.
-
Wenn ein Speicher verbaut wird: Anbindung per DC oder
AC?
Empfehlenswert ist DC, weil die doppelte Wandlung entfällt.
Dann braucht man einen Hybrid-WR.
-
Soll es ein namhafter deutscher/europäischer Hersteller
sein?
Das ist gerade im Fehlerfall sicherlich sehr hilfreich.
-
Soll der WR und Speicher vom selben Hersteller sein?
Das ist gerade im Fehlerfall sicherlich sehr hilfreich, um
ein Fingerpointing der unterschiedlichen Hersteller zu vermeiden.
-
Ist eine Integration in mein SmartHome nötig/möglich?
Natürlich - um den Eigenverbrauch zu optimieren!
-
Geht die WR Steuerung bzw. SmartHome-Integration nur per
Hersteller-Cloud oder auch lokal?
Lokal hat klar den Vorteil, dass meine Daten bei mir bleiben
und alles auch bei einem Internet-Ausfall weiterläuft.
-
Soll der WR auch Ersatzstrom (landläufig als "Notstrom"
bezeichnet) unterstützen?
Notstrom ist üblicherweise nur eine kleine Leistung für
einzelne Verbraucher, Ersatzstrom kann hingegen das ganze
Haus versorgen.
Zumindest die Option ist sehr interessant!
Aber Achtung: Hier gibt es diverse Ausprägungen:
- Notstrom mit wenig Leistung an einer Steckdose am
WR
- Ersatzstrom nur auf einer Phase
- Ersatzstrom auf allen drei Phasen
Und dann ist natürlich die maximale Ausgangsleistung des WR
entscheidend, was man im Notstrom/Ersatzstrom Betrieb machen
kann oder nicht.
Z.B. sind unter 3 kW Leistung nur wenig hilfreich, wenn man auch
Großgeräte laufen lassen will.
Fehlende Leistung kann ja im Ersatzstrom-Betrieb nicht aus
dem Netz dazugezogen werden.
-
Wie laut darf der WR sein?
Stört z.B. ein Lüfter?
Aber es gibt ja auch WR ganz ohne Lüfter. (z.B. RCT)
-
Wie schnell kann der WR (und Speicher) mit seinem Sensor auf
Last-Wechsel im Hausverbrauch reagieren?
Wenn das zu langsam erfolgt, hat man unnötigen Netzbezug.
-
Wie effizient arbeitet der WR in Kombination mit dem
Speicher?
Da gibt es schon sehr große Unterschiede bei den
Lade-/Entlade-Verlusten. (Siehe oben verlinkte
"Stromspeicher-Inspektion der HTW Berlin").
Eigene Erfahrung mit RCT: ca. 8% Lade-/Entlade-Verlust. Top!
-
Nach allen obigen Kriterien ist es bei mir eine Anlage von
RCT Power
geworden:
RCT
Power Storage DC 6.0
RCT Power Battery 7.7
Ersatzstrom kann ich später noch nachrüsten:
RCT Power Switch
-
Neben RCT Power gibt es kaum Firmen, die alle obigen
Kriterien erfüllen. (Stand 2023)
FENECON käme auch noch in
Frage, aber es gab hier im Münchner Westen keinen Solateur,
der FENECON verbaut. Schade.
Man kann allerdings auch Ausschau halten nach dem
Heckert
Solar Symphon-E
weil der baugleich mit dem FENECON sein müsste.
Zumindest wird bzgl. des API auf die hervorragende FENECON
Dokumentation verwiesen:
FEMS_App_Modbus_TCP_Benutzerhandbuch.pdf
FEMS_App_REST_JSON_Benutzerhandbuch.pdf
-
Und eben RCT gäbe es auch nur noch sehr wenige Hersteller, die
Wechselrichter und Batterie selbst bauen. (Stand 2023)
Das sind meines Wissens nur noch
GoodWe,
Sungrow und
Viessmann.
-
Noch ein Aspekt zum Aufstellungsort: Der WR (und in geringem
Maße auch die Batterie) produziert Abwärme. Effiziente
Anlagen weniger, nicht so effiziente mehr. Aber z.B. in
kleinen Kellerräumen muss man schon merklich mit ein paar Grad
Temperaturerhöhung rechnen!
Man kann sich auch im
Photovoltaikforum
Hilfe und Rat suchen.
Aber vorher ist die Lektüre der
FAQ
und bei Gedanken an Speichersystem beide Einträge in
Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter
Pflicht.
Gleich den Belegungsplan erstellen anhand:
Belegung planen.
Bei einer Anfrage zur Anlagenplanung sollte man gleich diese Daten
mitsenden: Dachneigung, Ertragsprognose, Google Luftbild, Maße,
Belegungsplan, sonstige Dächer, Garagen, Carports, Foto Zählerschrank.
Firmen und Firmenverzeichnisse:
Auf Youtube gibt es eine gute Folge, in der ganz unterschiedliche PV
Anlagen von den Besitzern vorgestell werden:
gewaltig nachhaltig - Deine Photovoltaikanlage
Da findet man eine Menge Inspirationen!
Unabhängige Beratung im Landkreis Fürstenfeldbruck:
Solarberater FFB
Wissen / Technik / Fachbegriffe:
-
Grundlagen: c't 15/2022 Seite 16.
Grundlagen zu Mikrowechselrichter für Balkonkraftwerke: c't
17/2022 S. 104
-
Fachbegriffe
-
Solarstrom Simon
-
Marktstammdatenregister
-
Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen
-
Photovoltaik Technik
-
Moduldatenbank
-
Photovoltaikforum - FAQ: wertvolle Informationen zu PV-Anlagengröße, Stromspeicher, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch, Optimierung, Simulation, erwartbarer Ernte, Auslegung, Wärmepumpe, rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, Netzanschlussbegehren zwecks EEG-Vergütung uvm
-
Alle Daten zum deutschen Strommarkt
-
PV*SOL
online - Werkzeug, um PV Anlagen zu planen
-
Stromspeicher Funktionen Vergleich 2022
-
Zur sog. 70%-Regel: Die wurde Ende 2022 für kleine Anlagen abgeschafft!
-
Übersicht über PV-Material im Großhandel:
Memodo
-
Zu den Dachkanten und zum Fenster sollte man je etwa eine halbe
bis eine Ziegelbreite Abstand halten, um zu verhindern, dass der
Wind zu leicht unter die Konstruktion fährt und sie mit Kraft
anheben kann, bzw. um das Fenster nicht zu beschatten oder zu
beeinträchtigen.
Auch Abstände von 2cm zwischen den Modulen (für die Klemmbefestigung)
einplanen.
-
Neues Gesetz 2024 für mehr Photovoltaik im
Mehrfamilienhaus in c't 28/2023 S. 128
Brandschutz-Abstände:
Man sollte sich vor der Planung der PV-Anlage genau über
evtl. einzuhaltende Brandschutz Abstands-Regelungen im jeweiligen
Bundesland informieren.
Für Bayern gab es dazu in 2021 eine
PV-freundliche Neufassung:
Wortlaut:
5. Dächer, Art. 30 Abs. 5
Die Neufassung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2 ermöglicht einen auf 50 cm
verkürzten Abstand von brennbaren Solaranlagen (sowohl thermische
Solar- als auch Photovoltaikanlagen) als Dachaufbauten zu
Brandwänden und Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig
sind. Voraussetzung ist, dass die Anlagen dachparallel installiert
sind; außerdem müssen bei Photovoltaikanlagen alle Seiten der
Paneele und die Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen. Es ist dabei zulässig, brennbare Seiten der Paneele
nachträglich mit nichtbrennbaren Baustoffen zu bekleiden. Anlagen,
die insgesamt als "nichtbrennbar" nach DIN 4102-1 klassifiziert
sind, brauchen wie bisher keinen Abstand zu o.g. Wänden einzuhalten.
Alle anderen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen (normal- oder
schwer-entflammbar klassifiziert) müssen, wenn sie nicht durch
o.g. Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, weiterhin einen
Abstand von 1,25 m einhalten. Dies trifft auch auf "schräg zur
Dachfläche aufgeständerte" Anlagen zu.
Konkrete Antwort auf meine Anfrage bei
Buergerservice@stmb.bayern.de ergab diese Präzisierung:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2022 mit Fragen zu verkürzten
Abständen von Solaranlagen auf Dächern, die wir wie folgt beantworten
können:
Zunächst weisen wir darauf hin, dass die Regelungen der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) zu Solaranlagen für alle Gebäude anzuwenden sind.
Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Genehmigungsfreiheit für das
verfahrensfreie Errichten von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO den Bauherrn nicht von seiner
Verpflichtung, die an diese Anlagen gestellten öffentlich-rechtlichen
Vorschriften einzuhalten.
Bayern hat mit Änderung und Ergänzung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2
Bayerische Bauordnung (BayBO) zum 1. Februar 2021 ermöglicht [anders als
die Musterbauordnung (MBO) es vorsieht], dass unter bestimmten
Voraussetzungen der grundsätzliche Abstand von PV-Elementen von 1,25 m
zur Brandwand (oder Wand anstelle einer Brandwand) unterschritten werden
darf. Gemessen wird der Abstand bis zur Innenseite der Brandwand
bzw. der Wand anstelle einer Brandwand. Für den Abstand zur
Grundstückgrenze, ist die Wandstärke selbst noch hinzuzurechnen,
beispielsweise 1,25 m plus 0,25 m - so dass in diesem Fall der Abstand
von der Solaranlage zur Grundstücksgrenze 1,50 m betragen würde.
Anforderungen an Brandwände ergeben sich aus Art. 28 BayBO. Wann sie
erforderlich werden, ergibt sich aus Art. 28 Absatz 2 BayBO. Brandwände
sind u.a. als Gebäudeabschlusswand erforderlich, wenn diese näher als
2,50 m an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Dies wird in der Regel
bei aneinandergebauten Reihenhäusern jeweils zum benachbarten Gebäude
zutreffen. Für eine erste Beurteilung ist ein amtlicher Lageplan
(Gebäude mit Grundstücksgrenzen) hilfreich. An welchen Stellen sich
Brandwände befinden, sollte sich aus den Baugenehmigungsunterlagen
(Brandschutznachweis) ergeben. Entscheidend ist immer, ob es sich um
eine Gebäudeabschlusswand an einer Grundstücksgrenze handelt. Dies ist
immer dann der Fall, wenn ein Reihenhaus auf einer eigenen
Flurstücknummer steht. Im Gegensatz hierzu gibt es den eher
theoretischen Fall, dass ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten besteht
(optisch ähnlich Reihenhäusern) aber auf einer Flurstücknummer (ein
Grundstück) errichtet wurde, beispielsweise einem 5-Spänner eines
Eigentümers oder nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt - in
diesem Fall sind zwischen den Wohneinheiten tatsächlich nur Trennwände
erforderlich, da es keine Gebäudeabschlusswände zwischen den
Wohneinheiten geben kann, kann in diesem Sonderfall eine Solaranlage
über das gesamte Gebäude angebracht werden.
Für Brandwände bei niedrigeren Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (das
höchstgelegene Geschoss in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, darf
max. bis zu 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel liegen - darunter
fallen beispielsweise Reihenhäuser), sieht die BayBO Erleichterungen
vor, so sind für diese Gebäude als Gebäudeabschlusswand sog. "Wände
anstelle einer Brandwand" (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 BayBO)
zulässig, außerdem müssen diese nur bis unter die Dachhaut geführt
werden, verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren
Baustoffen auszufüllen (Art. 28 Abs. 5 Satz 2 und 3 BayBO). Für Wände,
die an Stelle von Brandwänden errichtet werden, gelten die Anforderungen
für Brandwände entsprechend (Art. 28 Abs. 11 Bayerische Bauordnung - BayBO).
Photovoltaik-Anlagen fallen unter die Solaranlagen. Nach Art. 30 Abs. 5
BayBO sind u.a. Solaranlagen so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer
nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden
kann. Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden
zulässig sind, müssen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen einen
Mindest-Abstand einhalten, wenn sie nicht durch diese Wände gegen
Brandübertragung geschützt werden. Geschützt würden sie beispielsweise
durch eine über Dach geführte Brandwand, die mindestens eine Höhe
entsprechend der aufgebauten Solaranlage aufweist. Die Regelung in
Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) ermöglicht
geringere Abstände auf Dächern zu Brandwänden, wenn alle Außenseiten
(d. h. Ober- und Unterseiten) der PV-Module und die Unterkonstruktion
(d. h. tragende Konstruktion des Moduls selbst und Montagekonstruktion)
nichtbrennbar nach DIN 4102-4:2016-05 Nr. 4.2.1 (Eigenschaft für diese
Baustoffe) sind; auf eine Klassifizierung der Module insgesamt als
normalentflammbar oder schwerentflammbar kommt es nicht an. Bei einer
Unterseite oder einer Rückseite eines Photovoltaikmoduls, also einer zur
Dachfläche hin orientierten Außenseite des PV-Moduls, handelt es sich
ebenfalls um eine Außenseite, deren Material die Anforderung
"nichtbrennbar" erfüllen muss, um in den Genuss des geringeren Abstands
(0,50 m) zu kommen. Hierunter fallen beispielsweise Glas- oder
Metallplatten, nicht jedoch als brennbar klassifizierte
Kunststoffplatten oder Kunststofffolien. Normalflammbares
Installationsmaterial wie Kabel, Anschlussdosen, Steckermaterialien,
Kabelverlegehilfen, etc. wird in diesem Fall als untergeordnet in der
Betrachtung der Brandübertragungsgefahr angesehen und ist auch bei dem
reduzierten Abstand zulässig. Sogenannte Glas-Glas-Module erfüllen diese
Anforderung. Wir weisen darauf hin, dass das Bauordnungsrecht eine
Klassifizierung nach ICE 61730-2 nicht vorsieht.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Vollzugshinweisen zur BayBO
2021, die auf den Internetseiten des Bauministeriums aufrufbar sind
unter
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php.
Änderungen in 2023:
Gegenüber unserer Antwort vom 16.05.2022 haben sich Änderungen bei der
Regelung in Art. 30 Abs. 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) ergeben: Seit
01.03.2023 beträgt der geforderte Abstand von Solaranlagen auf Dächern
zur Brandwand einheitlich 0,50 m.
Es wird nicht mehr nach dem Brandverhalten der Außenseiten unterschieden
– der Abstand von 0,50 m gilt also sowohl für Glas-Glas-Module als auch
für Glas-Folienmodule.
Voraussetzung ist eine dachparallele Installation. Weiterhin kein
Abstand zur Brandwand ist erforderlich, wenn die Brandwand so über Dach
geführt ist, dass die Solaranlage vor Brandüberschlag geschützt ist.
Den aktuellen Text der Bayer. Bauordnung können Sie aufrufen unter
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php.
Weitere Änderungen in 2023, siehe:
Vollzugshinweise
zu den am 01.07.2023 in Kraft getretenen und am 01.08.2023 in Kraft
tretenden Änderungen der Bayerischen Bauordnung.
Antwort meiner Anfrage an buergerservice@stmb.bayern.de:
Bayern hat mit der jüngsten Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
zum 1. August 2023 die Installation von Solaranlagen bzw. PV-Anlagen auf
Dächern von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nochmal erleichtert, so
dass hier keine Abstandsregelungen mehr gelten. Bei klassischen
Reihenhäusern oder Doppelhäusern (Gebäudeklasse 2) werden als
Gebäudeabschlusswände nunmehr „Trennwände“ verlangt, nicht mehr
„Brandwände“ (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 BayBO). Dies hat zur Folge, dass die
Anforderung nach einem Abstand zu Brandwänden oder Wänden anstelle von
Brandwänden (Art. 30 Abs. 5 Satz 2 BayBO) bei den Gebäuden der
Gebäudeklassen 1 und 2 nicht mehr greift und daher ein Anbringen von
Solaranlagen bis zur Grundstückgrenze zulässig ist – auch bei bereits
bestehenden Gebäuden. Da Trennwände mit Solaranlagen überbaut werden
dürfen, sind in Bayern jetzt auch gemeinschaftliche Anlagen mit Nachbarn
möglich.
Ein Gebäude der Gebäudeklasse 2 (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayBO) ist
ein Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (Maß der Fußbodenoberkante des
höchstgelegenen Geschosses mit einem Aufenthaltsraum über Gelände im
Mittel) und
- nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (beispielsweise 2 Wohnungen)
- von insgesamt nicht mehr als 400 m² (Brutto-Grundfläche, aber ohne Kellergeschoss).
Für die Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 ist weiterhin der
erforderliche Abstand von Solaranlagen-Elementen auf Dächern zur
Brandwand oder Wand anstelle einer Brandwand nach Art. 30 Abs. 5 Satz 2
BayBO einzuhalten. Gemessen wird der geforderte Abstand von
beispielsweise 0,50 m bei dachparallel verlegten oder 1,25 m bei
aufgeständerten PV-Elementen bis zur Innenseite der Brandwand; dazu
kommt noch die Wandstärke bis zur Grundstücksgrenze. Ein Hinwegführen
von Solaranlagen über Brandwände ist nicht zulässig.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass sich gegebenenfalls aus Vorgaben eines
gültigen Bebauungsplanes oder örtlicher Gestaltungssatzungen weitere
einzuhaltende Anforderungen/Erleichterungen ergeben können.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu konkreten einzelnen Baumaßnahmen
keine Aussagen treffen können. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an
die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, die über die Kenntnis vor Ort
verfügt und abschließend entscheidet.
Weitere Informationen zum Thema „Bayerische Bauordnung und
Vollzugshinweise“ können Sie im Internet abgerufen unter:
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php
Auf meine konkrete Nachfrage kam folgendes vom LRA FFB am 22.11.2023:
Mit der Änderung zu den Anforderungen an Gebäudeabschlusswände der GKL.1
und 2 gemäß Art. 28 Abs.2 S. 2 BayBO ergibt sich in der Konsequenz, dass
auch der Art. 30 Abs. 5 für diese Gebäudeklassen nicht mehr einschlägig
ist.
Im Ergebnis heißt das z.B. PV-Anlagen keinen Abstand mehr zu Trennwänden
(früher Wänden an Stelle von Brandwänden) einhalten müssen.
Ebenso hat mir meine Brandschutz-Versicherung am 22.11.2023 geschrieben:
Wir können Ihnen mitteilen, dass der Versicherungsschutz auch bei grober
Fahrlässigkeit gegeben ist.
Solange Sie nicht vorsätzlich gegen Bauvorschriften verstoßen, besteht der Versicherungsschutz im vollem Umfang.
Ebenfalls sind eventuelle Mehrkosten beim Wiederaufbau aufgrund von
Änderungen in der Gesetzeslage oder aufgrund dann gegebener Auflagen
abgesichert.
Zusammenfassung:
Man darf also inzwischen in Bayern auf typischen Reihenhäusern bis zur
Grundtücksgrenze PV aufs Dach bauen.
Kosten und Wirtschaftlichkeit:
Steuern:
-
Achtung: Das Thema Steuer ändert sich gerade (Ende 2022!): Wenn
die Gesetzes-Änderungen so durchgehen, dann kann man die PV
Anlage ohne Mehrwersteuer kaufen und sich den ganzen Zirkus mit
dem Finanzamt sparen!
-
Sehr gut verständliche Erklärungen bzgl. PV und Steuern findet
man bei Steuerberater Stefan Mücke.
-
Woran Sie beim Thema Steuern denken sollten
-
Endlich eine top Erklärung zu den ganzen Steuer-Fachbegriffen:
Steuern, Finanzamt, Liebhaberei, Kleinunternehmer bei PV-Anlagen
-
Das sollte sich jeder anschauen, der mit Speicher/Batterie plant:
Vorsteuerabzug bei PV-Anlagen
-
Formular, um eine PV-Anlage beim Finanzamt als Liebhaberei
anzumelden:
Liebhaberei-Formular
-
Ob die Regelbesteuerung im Vergleich zur
Kleinunternehmerregelung (KUR) tatsächlich einen Vorteil bringt,
sollte man sich selbst anhang seiner geplanten Anlage
ausrechnen.
Vorteil der Regelbesteuerung: Man bekommt die Mehrwerststeuer
des Anlagen-Kaufpreises wieder erstattet.
Nachteil: Man zahlt auf den selbst verbrauchten Strom
Umsatzsteuer und wenn man für den Umsatzsteuer-Papierkram noch
einen Steuerberater benötigt, dann zahlt man auch noch
diesen.
Da kann es dann schon sein, dass von z.B. 4000 EUR MWSt. in den
5 Jahren Regelbesteuerung nur noch unter 1000 "Gewinn"
überbleiben.
Wie gesagt: Durchrechnen!
-
PV geht auch ganz ohne Finanzamt: Einfach Liebhaberei und
Kleinunternehmerregelung wählen.
Steuerung und Optimierung:
Was sollte man nicht vergessen bzw. bedenken:
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Die PV sollte einen Versicherungsschutz haben.
Da gibt es im Allgemeinen zwei Möglichkeiten:
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Aufnahme der PV in die Wohngebäude-Versicherung.
Das ist preislich etwas günstiger, aber es sind nur die
Module für die typischen "Sturm- und Nagel-Schäden" versichert.
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Daher empfiehlt es sich für etwas mehr Geld eine spezielle
PV-Versicherung abzuschließen, die alle Komponenten der
Anlage gegen so gut wie alle Gefahren absichert.
Beispiel wäre:
Allianz Esa - Photovoltaik-Anlagen
Zeitlicher Ablauf meiner PV-Anlage:
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Erste Angebote angefordert am 18.2.2022
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Angebot von Höppner
Elektro & Solar angenommen am 30.5.2022.
Geplantes Lieferdatum 23.5.2023 wegen Materialmangel.
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Meine Komponenten:
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Lieferung Material am 20.4.2023
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Installation auf dem Dach erfolgte durch ein Team von
AC Solar am
2.5.2023
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Installation Wechselrichter und Speicher erfolgte am
10.5.2023.
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Erste positive Überraschung: Trotz Dauerregen liefert die Anlage
zwischen 300 und 1000 Watt. Genial!
Also auch bei dunklen Wolken und strömendem Regen sind es 500W!
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Registrierung im
Marktstammdatenregister
erfolgte am 10.5.2023 (Dauer ca. 30 Minuten.)
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Einbindung ins Smarthome mit FHEM
erfolgte am 11.5.2023
Weitere Möglichkeiten, die Werte auszulesen:
rctclient
Solaranzeige
rctpower_writesupport
Simple c# library to communicate with RCT-Power inverters
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Registrierung im
RCT-Portal
erfolgte am 12.5.2023
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Zählertausch erfolgte am 6.10.2023.
Endlich Normalbetrieb mit Einspeisung!
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Muss ich meine Photovoltaikanlage (Inbetriebnahme ab 2022) beim
Finanzamt anmelden?
Inzwischen hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass sich die
Betreiber solcher steuerbefreiten Anlagen nicht mehr beim
Finanzamt melden müssen.
In Amtssprache heißt das, es „wird aus
Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie nicht
beanstandet, wenn Betreiberinnen und Betreiber der
Photovoltaikanlagen (…) auf die steuerliche Anzeige über die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (…) an das zuständige Finanzamt
verzichten“.
Diese Vorgabe steht nicht im Gesetz, sondern in
einer Anweisung an die Finanzämter, die das
Bundesfinanzministerium am 12. Juni 2023 veröffentlicht hat, ein
sogenanntes BMF-Schreiben.
Kann ich trotzdem die Handwerkerleistungen steuerlich geltend
machen?
Auch hier kommt die
Finanzverwaltung den Anlagenbetreibern entgegen und stellt im
BMF-Schreiben vom 17. Juli 2023 klar,
dass die Handwerkerleistungen bei der Installation einer
einkommensteuerbefreiten Photovoltaikanlage geltend gemacht
werden können.
Weitere Details, siehe:
PV jetzt steuerfrei: 2023 gibt es (fast) nur Gewinner
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Tipps zum RCT WR:
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Den Batterie SOC kann man manuell einstellen:
Über SOC Zielauswahl... (Konstante, Intern, Zeitplan) erst dann greift
Konstant und erst bei Zeitplan der Zeitplan.
Aber am besten läßt man es auf "Intern".
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Das Schatten-Management sollte man einschalten, wenn Schatten
über die Generatoren laufen. RCT empfiehlt es laut Ticket
ebenfalls.
In der RCT App: "GlobalMPP für Solargenerator A/B aktiv".
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Das "G" in der RCT App verschwindet, wenn man "Externe Leistung
zulassen" abwählt.
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Um bei der Kalibrierung und wenig Hausverbrauch das Entladen
zu unterstützen, habe ich den Standard-Wert für
"Max. Netzeinspeisung aus Batterie (W)" von 0 auf 2000
geändert.
Wieder auf 0 zurückgesetzt, weil sonst bei viel
Hausverbrauch zuviel ins Netz geht.
Weiter Suchen nach dem Optimum...
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Überraschende Erfahrung im Januar: An einem wolkigen Tag mit
Sonnen-Lücken liefert die Anlage höhere Spitzenwerte, als an
einem Tag mit blauem Himmel ganz ohne Woklen.
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Die Effizienz der RCT Anlage kann ich nach einem Jahr schon mal
bestätigen: Laut der internen Energie-Zähler komme ich auf
einen Ein-/Ausspeicher Verlust von nur 8%.
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Falls die App einmal plötzlich überhaupt nichts mehr anzeigt und
der WR also nicht mehr per Netzwerk erreicht werden kann hilft
ein einfaches Ausstecken des Netzwerkkabels am Switch und kurzes
Warten, dann wieder einstecken. Der WR sollte nach dem
Ausstecken "LAN: ?" anzeigen und danach wieder "LAN: IP-Adresse *".
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Positiver Nebeneffekt einer PV-Anlage: Man nutzt überschüssigen
Strom für Anwendungen, die in anderen Bereichen Energie sparen
oder den Komfort erhöhen:
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In der Übergangszeit unterstützt oder übernimmt ein kleiner
15 EUR Heizlüfter die Heizung in den Räumen, wo es nötig ist.
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Wenn an feuchten Sommertagen die Wäsche im Keller nicht
trocket, hilft ein kleiner Luftentfeuchter beim Trocknen:
alfda AEF1200
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Wenn zu viel Wäsche für die Wäscheleinen da ist, kann auch
mal der Wäschetrockner laufen.